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Angefragter Suchbegriff: Erleichterte Kündigung
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Wohnung im Zweifamilienhaus - Erleichterte Kündigung des Mieters Der Vermieter kann einen Wohnungsmietvertrag leichter kündigen, wenn Vermieter und Mieter in einem Haus wohnen. Das ergibt sich aus § 573a Abs. 1 BGB . Mieter und Vermieter leben in einem Zweifamilienhaus - Sonderkündigung Mietvertrag